ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Anja Meinen Markendesign – nachstehend ANJA MEINEN

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen ANJA MEINEN und dem*der Auftraggeber*in geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ANJA MEINEN hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Mündliche Nebenabreden haben ANJA MEINEN und der*die Auftraggeber*in nicht getroffen.

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der ANJA MEINEN erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von ANJA MEINEN, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von ANJA MEINEN dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

2.4. Die Werke von ANJA MEINEN dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von dem*der Auftraggeber*in bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5. ANJA MEINEN räumt dem*der Auftraggeber*indie für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, ANJA MEINEN und der*die Auftraggeber*in treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ANJA MEINEN.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist ANJA MEINEN bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der*die Auftraggeber*in das Recht auf Urheberbenennung, kann ANJA MEINEN zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von ANJA MEINEN unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des*der Auftraggeber*in aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Der*die Auftraggeber*in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ANJA MEINEN nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von ANJA MEINEN formale Schutzrechte wie z. B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. ANJA MEINEN bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.), zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den*die Auftraggeber*in hinzuweisen.

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht von ANJA MEINEN, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. ANJA MEINEN bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung ihrer Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber*in und ANJA MEINEN kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat ANJA MEINEN Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann ANJA MEINEN Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z. B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z. B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von dem*der Auftraggeber*in zu erstatten.

4.3. Der*die Auftraggeber*in erstattet ANJA MEINEN die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.5. Die Honorare von ANJA MEINEN können unter Umständen unter die dem*der Auftraggeber*in nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass der*die Auftraggeber*in abgabepflichtig ist, weist ANJA MEINEN vorsorglich darauf hin, dass der*die Auftraggeber*in gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt ANJA MEINEN im Namen und für Rechnung des*der Auftraggeber*in vor. Der*die Auftraggeber*in ist verpflichtet, ANJA MEINEN hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2. Soweit ANJA MEINEN auf Veranlassung des*der Auftraggeber*in im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der*die Auftraggeber*in verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der*die Auftraggeber*in stellt ANJA MEINEN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkung des*der Auftraggeber*in; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der*die Auftraggeber*in ist verpflichtet, ANJA MEINEN alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat ANJA MEINEN nicht zu vertreten.

6.2. Der*die Auftraggeber*in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie*er ANJA MEINEN zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der*die Auftraggeber*in ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der*die Auftraggeber*in nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der*die Auftraggeber*in ANJA MEINEN im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für ANJA MEINEN besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der*die Auftraggeber*in während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der*die Auftraggeber*in.

7. Datenlieferung und Handling

7.1. ANJA MEINEN ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den*die Auftraggeber*in herauszugeben. Wünscht der*die Auftraggeber*in die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von dem*der Auftraggeber*in zu vergüten.

7.2. Stellt ANJA MEINEN dem*der Auftraggeber*in Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von ANJA MEINEN vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der*die Auftraggeber*in.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des*der Auftraggeber*in entstehen, haftet ANJA MEINEN nicht.

8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an ANJA MEINEN zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des*der Auftraggeber*in. Bei Beschädigung oder Verlust hat der*die Auftraggeber*in die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. ANJA MEINEN bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind ANJA MEINEN Korrekturmuster vorzulegen.

9.2. Die Produktion wird von ANJA MEINEN nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem*der Auftraggeber*in vereinbart ist. Für diesen Fall ist ANJA MEINEN berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. ANJA MEINEN haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der
Ziffer 10.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind ANJA MEINEN eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die ANJA MEINEN auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

10. Gewährleistung; Haftung

10.1. ANJA MEINEN haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche ANJA MEINEN auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche des*der Auftraggeber*in gegen ANJA MEINEN aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Der*die Auftraggeber*in ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den*die Auftraggeber*in Mit der Freigabe übernimmt der*die Auftraggeber*in die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet ANJA MEINEN nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die ANJA MEINEN an Dritte vergibt.

10.6. Sofern ANJA MEINEN Fremdleistungen auf Veranlassung des*der Auftraggeber*in im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt ANJA MEINEN hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den*die Auftraggeber*in ab. Der*die Auftraggeber*in verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von ANJA MEINEN zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. ANJA MEINEN haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder ihrer sonstigen Designarbeiten, die sie dem*der Auftraggeber*in zur Nutzung überlässt. ANJA MEINEN ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von dem*der Auftraggeber*in selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. ANJA MEINEN haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. ANJA MEINEN ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese ANJA MEINEN bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11. Besondere Bedingungen für Webdesign

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

11.1. ANJA MEINEN erstellt die Website entsprechend einem von dem*der Auftraggeber*in freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) ANJA MEINEN keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z. B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

11.2. ANJA MEINEN gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist der*die Auftraggeber*in allein verantwortlich. Das gilt auch für von dem*der Auftraggeber*in zur Verfügung gestellten Inhaltselemten der Website (wie z. B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z. B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).

11.3. Ist vereinbart, dass ANJA MEINEN auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z. B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird ANJA MEINEN dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist ANJA MEINEN nicht verantwortlich.

11.4. Nach Fertigstellung überträgt ANJA MEINEN die Website in den Verfügungsbereich des*der Auftraggeber*in, z. B. durch Heraufladen der Daten auf den von dem*der Auftraggeber*in zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des*der Auftraggeber*in beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Der*die Auftraggeber*in ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

11.5. ANJA MEINEN ist nicht verpflichtet, dem*der Auftraggeber*in den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von ANJA MEINEN verwendeten Tools solcher von ANJA MEINEN programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht der*die Auftraggeber*in die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von dem*der Auftraggeber*in zu vergüten.

12. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

ANJA MEINEN erhebt Daten des*der Auftraggeber*in zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der*die Auftraggeber*in ist berechtigt, Auskunft der bei ANJA MEINEN über den*die Auftraggeber*in gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Der*die Auftraggeber*in kann ANJA MEINEN dazu unter post@anja-meinen.de erreichen. Dem*der Auftraggeber*in steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist Oldenburg.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Gerichtsstand ist Oldenburg, sofern der*die Auftraggeber*in Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres*seines Handelsgewerbes gehört oder der*die Auftraggeber*in juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. ANJA MEINEN ist auch berechtigt, am Sitz des*der Auftraggeber*in zu klagen.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

14.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.

14.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Stand: 01.07.2026